Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 20. Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Vertragspartner ist:

QUADRO DER GROSSBAUKASTEN GmbH
Am Schilfpark 13
21029 Hamburg
Deutschland
E-Mail: info@quadroworld.com

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge über Waren, die über quadroshop.com oder auf Grundlage eines individuellen Bestellvorschlags von QUADRO geschlossen werden. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer einschließlich Wiederverkäufern. Für Verträge über eigenständige regionale QUADRO-Onlineshops, insbesondere quadroshop.co.uk, quadroshop.com.au, quadrotoys.com und quadroshop.cn, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Beim Erwerb von QUADRO-Waren bei einem Dritten gilt ausschließlich die selbstständige Garantieerklärung in § 10, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind; im Übrigen wird der Kaufvertrag allein mit dem jeweiligen Verkäufer geschlossen.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher und Unternehmer werden gemeinsam als Kunden bezeichnet.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen QUADRO und dem Kunden sowie gesonderte Rahmenverträge, Händlerbedingungen, Wiederverkäufervereinbarungen oder sonstige Geschäftskundenbedingungen, deren Geltung QUADRO und der Kunde ausdrücklich vereinbart haben, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn QUADRO ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch, wenn QUADRO in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Unternehmers eine Leistung vorbehaltlos erbringt.

(5) Gegenüber Unternehmern gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach ihrer wirksamen Einbeziehung auch für künftige gleichartige Verträge aus einer laufenden Geschäftsbeziehung, ohne dass QUADRO bei jedem einzelnen Vertrag erneut auf sie hinweisen muss. Individuelle Vereinbarungen und zwischenzeitlich wirksam einbezogene neuere Bedingungen bleiben vorrangig.

§ 2 Vertragsschluss im Onlineshop

(1) Die Darstellung der Waren im Onlineshop ist kein verbindliches Vertragsangebot. Sie fordert den Kunden zur Abgabe eines Angebots auf.

(2) Der Kunde kann seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung prüfen, ändern oder löschen und den Bestellvorgang bis zur Betätigung der abschließenden Bestellschaltfläche abbrechen.

(3) Mit Betätigung der abschließenden Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

(4) Eine automatisch versandte Bestätigung über den Eingang der Bestellung bestätigt ausschließlich, dass die Bestellung bei QUADRO eingegangen ist. Sie ist keine Auftragsbestätigung und keine Annahme des Angebots.

(5) Der Kaufpreis ist im Voraus zu zahlen. Der Eingang der vollständigen Vorauszahlung ist Voraussetzung dafür, dass QUADRO das Angebot annimmt. Ein im Checkout ausgelöster Zahlungsvorgang, eine Zahlungsbestätigung sowie die Autorisierung, Reservierung oder Belastung des gewählten Zahlungsmittels sind weder eine Auftragsbestätigung noch eine Annahme des Angebots.

(6) Der Vertrag kommt ausschließlich zustande, wenn nach Eingang der vollständigen Zahlung eine Auftragsbestätigung von QUADRO an den Kunden versandt wird. Der vollständige Zahlungseingang allein führt nicht zum Vertragsschluss. QUADRO bleibt bis zum Versand der Auftragsbestätigung frei, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

(7) QUADRO kann das Angebot innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der vollständigen Zahlung annehmen. Samstage gelten nicht als Werktage. Wird das Angebot innerhalb dieser Frist nicht angenommen, erlischt es; QUADRO erstattet eine bereits eingegangene Zahlung unverzüglich.

(8) Geht die vollständige Zahlung nicht innerhalb der im Checkout, in der Zahlungsaufforderung oder in sonstiger Textform mitgeteilten Zahlungsfrist ein, erlischt das Angebot des Kunden mit Ablauf dieser Frist automatisch, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Erklärung von QUADRO bedarf. QUADRO kann an die Zahlung erinnern oder die Zahlungsfrist verlängern, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Eine erst nach Fristablauf eingehende Zahlung gilt als neues Angebot des Kunden. QUADRO kann dieses durch Versand einer Auftragsbestätigung annehmen; anderenfalls erstattet QUADRO die Zahlung unverzüglich.

(9) Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen über den im Checkout bereitgestellten Link aufrufen, speichern und ausdrucken. QUADRO speichert die Bestelldaten und übermittelt dem Kunden mit der Auftragsbestätigung den Vertragsinhalt einschließlich der bei Vertragsschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsinformationen auf einem dauerhaften Datenträger, entweder vollständig im Text der E-Mail oder als PDF-Anhang.

§ 3 Individuelle Bestellvorschläge

(1) Kunden können QUADRO für eine individuelle Anfrage QDF-Dateien, Skizzen, Zeichnungen, handschriftliche Aufzeichnungen, Word- oder Excel-Dateien, Stücklisten, Abbildungen, Texte, Projektbeschreibungen oder vergleichbare Unterlagen übermitteln. QDF steht für QUADRO Design File. Eine QDF-Datei kann mit dem QUADRO Computerprogramm erstellt werden.

(2) Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der übermittelten Angaben verantwortlich. Er hat den Bestellvorschlag einschließlich der aufgeführten Waren, Mengen und Ausführungen vor seiner Freigabe zu prüfen und QUADRO auf erkennbare Abweichungen hinzuweisen.

(3) QUADRO entscheidet, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der übermittelten Angaben ein unverbindlicher Bestellvorschlag erstellt wird. Die Teileermittlung beruht auf diesen Angaben. QDF-Dateien enthalten möglicherweise nicht alle für den Aufbau erforderlichen Teile, insbesondere keine Rohrschrauben oder Schraubenschlüssel. QUADRO kann funktional passende Ergänzungen, Alternativen oder Ersatzteile vorsehen.

(4) Der Bestellvorschlag ist kein verbindliches Angebot von QUADRO. QUADRO übermittelt einem Verbraucher mit dem Bestellvorschlag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung und die gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsinformationen in speicherbarer Form. Mit der Freigabe des Bestellvorschlags und der vollständigen Zahlung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Bestellvorschlag aufgeführten Waren ab. Der Vertrag kommt ausschließlich zustande, wenn QUADRO dieses Angebot nach Zahlungseingang durch Versand einer Auftragsbestätigung annimmt. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung, der Zahlungsvorgang und eine Zahlungsbestätigung sind keine Annahme. QUADRO kann das Angebot innerhalb der im Bestellvorschlag angegebenen Annahmefrist, mangels einer solchen Angabe innerhalb von zehn Werktagen nach vollständigem Zahlungseingang, annehmen; Samstage gelten nicht als Werktage. Nach fruchtlosem Ablauf der Annahmefrist erlischt das Angebot und QUADRO erstattet die Zahlung unverzüglich. Geht die Zahlung erst nach Ablauf der im Bestellvorschlag oder in der Zahlungsaufforderung angegebenen Zahlungsfrist ein, gilt sie als neues Angebot des Kunden; QUADRO kann es durch Versand einer Auftragsbestätigung annehmen und erstattet die Zahlung anderenfalls unverzüglich. Mit der Auftragsbestätigung übermittelt QUADRO dem Kunden den Vertragsinhalt auf einem dauerhaften Datenträger.

(5) Der Bestellvorschlag und die Auftragsbestätigung beziehen sich ausschließlich auf die darin aufgeführten Waren. Soweit QUADRO und der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, übernimmt QUADRO keine Planung oder Konstruktion des vom Kunden vorgesehenen Modells und keine technische, statische, sicherheitsrechtliche oder öffentlich-rechtliche Prüfung. QUADRO prüft insbesondere weder die Eignung des Modells für den vorgesehenen Zweck oder Aufstellort noch den Untergrund, die örtlichen Gegebenheiten, erforderliche Genehmigungen oder die Einhaltung anlagenbezogener technischer Anforderungen. Eine TÜV-Prüfung, Sicherheitsabnahme oder sonstige Freigabe des Modells ist nicht geschuldet. Der Kunde ist für Konstruktion, Standsicherheit, Eignung, Genehmigungen, ordnungsgemäßen Aufbau, Betrieb, Beaufsichtigung, Kontrolle und Wartung des Modells verantwortlich. Die Verantwortlichkeit von QUADRO für die Beschaffenheit der gelieferten Waren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.

(6) Als Individualkonstruktion im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt sowohl ein Modell, das auf Grundlage von Unterlagen oder Vorgaben des Kunden zusammengestellt wird, als auch ein von QUADRO als Standardmodell angebotenes Modell, dessen Design, Teilezusammenstellung oder vorgesehener Aufbau vor Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden geändert wird. Die besonderen Garantiefolgen ergeben sich aus § 10.

§ 4 Lieferumfang sowie Aufbau und Verwendung

(1) Geschuldet sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Waren nach Maßgabe der bei Vertragsschluss geltenden Produktbeschreibung und Teileliste.

(2) Abbildungen aufgebauter Modelle können Anwendungsbeispiele oder nicht enthaltenes Zubehör zeigen. Eine bestimmte Farbverteilung innerhalb eines Baukastens ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich angegeben ist.

(3) Der Kunde hat die für die Waren geltenden Aufbau-, Gebrauchs- und Sicherheitshinweise zu beachten. Er ist dafür verantwortlich, dass Aufbau, Verwendung, Beaufsichtigung, Kontrolle und Wartung entsprechend den Produktunterlagen und den am Einsatzort geltenden Anforderungen erfolgen.

(4) Eine Veränderung, Erweiterung oder Kombination von QUADRO-Teilen ist nur im Rahmen der Produktunterlagen, der bestimmungsgemäßen Verwendung und der am Einsatzort geltenden Sicherheitsanforderungen vorzunehmen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Für die freiwillige Garantie gelten die besonderen Voraussetzungen und Ausschlüsse in § 10.

§ 5 Preise, Zahlung, Rabatte, Liefergebiete und Lieferkosten

(1) Die im Onlineshop angegebenen Preise enthalten die gesetzlich anfallenden Steuern. Bei individuellen Bestellvorschlägen gelten die darin angegebenen Preise. Zusätzlich anfallende Lieferkosten werden vor Abgabe der Bestellung im Checkout oder im individuellen Bestellvorschlag ausgewiesen.

(2) Die Zahlung erfolgt im Voraus nach den im Checkout oder im individuellen Bestellvorschlag angegebenen Einzelheiten. Abweichende Zahlungskonditionen gelten nur, wenn QUADRO sie mit dem Kunden ausdrücklich in Textform vereinbart. Eine angegebene Lieferfrist beginnt, nachdem der Vertrag gemäß § 2 Absatz 6 oder § 3 Absatz 4 zustande gekommen ist; der vollständige Zahlungseingang liegt zu diesem Zeitpunkt bereits vor.

(3) Ein auf die gesamte Bestellung bezogener Rabatt wird im Verhältnis der ursprünglichen Bruttopreise auf die einzelnen Waren verteilt. Für Warenwertgrenzen, Teilwiderrufe und Erstattungen ist der so reduzierte Preis der jeweiligen Ware maßgeblich, soweit nach Absatz 4 keine Neuberechnung eines bedingten Rabatts erfolgt.

(4) Hängt ein Rabatt, Gutscheinvorteil oder sonstiger Preisnachlass von einem Mindestwarenwert, einer Mindestmenge, einer bestimmten Warenkombination oder einer vergleichbaren Voraussetzung ab, bleibt der Vorteil bei einem Teilwiderruf nur erhalten, wenn die Voraussetzung auch durch die behaltenen Waren erfüllt wird. Anderenfalls wird der Preis der behaltenen Waren anhand der bei der ursprünglichen Bestellung geltenden Preise und Rabattbedingungen neu berechnet. Der Erstattungsbetrag entspricht der für die ursprüngliche Bestellung geleisteten Zahlung abzüglich des danach geschuldeten Preises der behaltenen Waren und der nach § 8 neu berechneten Lieferkosten.

(5) Für einzelne Bestandteile eines als eine Ware zu einem Gesamtpreis angebotenen Sets oder Bundles besteht kein Recht zum Teilwiderruf. QUADRO kann eine Teilrückgabe freiwillig zulassen. Führt die Neuberechnung nach Absatz 4 bei einem freiwilligen Teilwiderruf zu keinem positiven Erstattungsbetrag, besteht das freiwillige Teilwiderrufsrecht für den vorgesehenen Umfang nicht. Der Verbraucher kann innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist weitere Waren in den Widerruf einbeziehen oder den Vertrag vollständig widerrufen. Allein aus dem Wegfall eines Rabatts entsteht wegen eines Teilwiderrufs keine über den bereits gezahlten Gesamtbetrag hinausgehende Zahlungspflicht.

(6) Der Onlineshop quadroshop.com kann für Lieferungen nach Deutschland, Österreich, Belgien, in die Niederlande, nach Frankreich, Luxemburg, Polen, Spanien, Italien und in die Schweiz genutzt werden. QUADRO liefert unmittelbar in die neun zuerst genannten Länder. Lieferungen in die Schweiz werden ausschließlich über MeinEinkauf.ch nach Absatz 7 abgewickelt.

(7) Für Lieferungen in die Schweiz ist die MeinEinkauf GmbH, Maybachstraße 19, 78467 Konstanz, Deutschland, Rechnungsempfängerin, Leistungsempfängerin und vertragliche Käuferin gegenüber QUADRO. Der Empfänger in der Schweiz ist nicht Käufer aus dem mit QUADRO geschlossenen Kaufvertrag. QUADRO stellt Ware und Lieferkosten der MeinEinkauf GmbH in Rechnung und liefert an deren Logistikzentrum in Deutschland. MeinEinkauf.ch übernimmt die Weiterbeförderung, Ausfuhr, Einfuhr, Verzollung und Zustellung in der Schweiz. Das gesonderte Vertragsverhältnis zwischen dem Empfänger in der Schweiz und MeinEinkauf.ch bleibt unberührt.

(8) Rutschen werden ausschließlich nach Deutschland, Österreich, in die Niederlande, nach Polen und Italien, auf das spanische Festland sowie über MeinEinkauf.ch in die Schweiz geliefert. Keine Rutschenlieferung erfolgt nach Belgien, Frankreich, Luxemburg, auf die Balearen oder Kanarischen Inseln sowie nach Ceuta oder Melilla.

(9) Lieferungen an Packstationen erfolgen nicht.

(10) In den neun Ländern, in die QUADRO unmittelbar liefert, gelten dieselben Lieferkosten. Baukästen und Erweiterungen werden versandkostenfrei geliefert. Enthält eine Bestellung mindestens ein Einzelteil und beträgt der Warenwert aller Einzelteile weniger als 50,00 Euro, fallen einmalig 5,49 Euro an. Enthält eine Bestellung mindestens eine Rutsche und beträgt der Warenwert aller Waren ohne Einzelteile weniger als 300,00 Euro, fallen einmalig 19,99 Euro an. Beide Beträge enthalten die gesetzlich anfallende Umsatzsteuer. Die Pauschalen werden unabhängig voneinander berechnet, können zusammen anfallen und werden je Bestellung höchstens einmal berechnet.

(11) Für die Wertgrenzen nach Absatz 10 ist der im Checkout ausgewiesene Warenwert einschließlich Umsatzsteuer und nach Abzug von Rabatten maßgeblich. Lieferkosten zählen nicht zum Warenwert. Für die Grenze von 50,00 Euro zählen ausschließlich Einzelteile. Für die Grenze von 300,00 Euro zählen alle Waren außer Einzelteilen.

(12) Für Lieferungen in die Schweiz gelten die im Checkout ausgewiesenen Lieferkosten einschließlich Verzollung. Für das Versandprofil Baukästen und Erweiterungen werden 24,99 Euro, für das allgemeine Versandprofil 29,99 Euro und für das Versandprofil Rutschen 39,99 Euro berechnet. Enthält die Bestellung Waren aus mehreren Versandprofilen, wird der für die konkrete Bestellung berechnete Gesamtbetrag vor Abgabe der Bestellung im Checkout ausgewiesen. Bei der Zustellung werden keine zusätzlichen Zoll- oder Einfuhrkosten erhoben.

(13) Die für die konkrete Bestellung anfallenden Lieferkosten werden vor Abgabe der Bestellung im Checkout ausgewiesen.

(14) Bei einer Lieferung aufgrund eines individuellen Bestellvorschlags an eine Anschrift außerhalb der in Absatz 6 genannten Länder gelten das im Bestellvorschlag bestimmte Liefergebiet, die dort ausgewiesenen Lieferkosten und die dort vereinbarten Lieferbedingungen. Ein Anspruch auf Belieferung eines bestimmten Landes besteht nicht. Eigenständige regionale QUADRO-Onlineshops werden hierdurch nicht einbezogen.

§ 6 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferzeit wird für das jeweilige Lieferland auf der Produktseite, im Checkout oder im individuellen Bestellvorschlag angegeben. Bei Lieferungen in die Schweiz umfasst die angegebene Lieferzeit auch die Weiterbeförderung und Zollabwicklung durch MeinEinkauf.ch. Eine Bestellung kann in mehreren Paketen versandt werden, die an unterschiedlichen Tagen eintreffen können.

(2) QUADRO kann in Teillieferungen liefern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, die Teillieferung für ihn selbstständig nutzbar ist, die Lieferung der restlichen Waren sichergestellt bleibt und ihm dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

(3) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten über. Beauftragt der Verbraucher selbst einen Transporteur, den QUADRO ihm zuvor nicht benannt hat, geht die Gefahr bereits mit der Übergabe der Ware an diesen Transporteur über.

(4) Bei Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten über.

(5) Bei Bestellungen mit Lieferadresse in der Schweiz richten sich Lieferung und Gefahrübergang im Vertragsverhältnis zwischen QUADRO und der MeinEinkauf GmbH nach der gesonderten Vereinbarung mit MeinEinkauf. Die Übergabe an den Empfänger in der Schweiz und die Risiken der Weiterbeförderung richten sich nach dessen gesondertem Vertragsverhältnis mit MeinEinkauf.ch.

(6) Ist eine Ware trotz eines von QUADRO rechtzeitig geschlossenen, inhaltlich entsprechenden Beschaffungsgeschäfts aufgrund einer unerwarteten und von QUADRO nicht zu vertretenden Nichtbelieferung nicht verfügbar, ist QUADRO zum Rücktritt berechtigt, sofern QUADRO das Beschaffungsrisiko nicht übernommen hat. QUADRO informiert den Kunden hierüber und erstattet bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich.

(7) Scheitert eine Zustellung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, insbesondere wegen einer unrichtigen oder unvollständigen Lieferanschrift oder einer trotz Ankündigung fehlenden Annahmemöglichkeit, kann QUADRO Ersatz der hierdurch tatsächlich entstandenen angemessenen zusätzlichen Transport- und Lagerkosten verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere zusätzliche Kosten entstanden sind. Gesetzliche Rechte von QUADRO wegen Annahmeverzugs bleiben unberührt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Ware bleibt sie Eigentum von QUADRO. Für das Vertragsverhältnis mit MeinEinkauf gelten vorrangig die dort gesondert vereinbarten Eigentumsregelungen.

(2) Gegenüber Unternehmern behält sich QUADRO das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich anerkannter Salden vor.

(3) Der Unternehmer darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrags der weiterveräußerten Vorbehaltsware an QUADRO ab. QUADRO nimmt die Abtretung an. Der Unternehmer bleibt bis zum Widerruf zur Einziehung berechtigt. QUADRO kann die Einziehungsbefugnis widerrufen, wenn der Unternehmer mit einer gesicherten Forderung in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall hat der Unternehmer QUADRO die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zur Einziehung erforderlichen Angaben und Unterlagen herauszugeben und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

(4) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Der Unternehmer informiert QUADRO unverzüglich über Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter sowie über Beschädigung oder Verlust der Vorbehaltsware.

(5) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als zehn Prozent, gibt QUADRO auf Verlangen des Unternehmers Sicherheiten nach eigener Wahl frei.

(6) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch von QUADRO durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, kann QUADRO noch ausstehende Leistungen verweigern. QUADRO kann dem Kunden eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer er Zug um Zug gegen die Leistung die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit leistet. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann QUADRO vom Vertrag zurücktreten.

§ 8 Widerruf und Teilwiderruf

(1) Verbrauchern, die selbst Vertragspartner von QUADRO sind, steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung. Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Verbraucher können ihren Widerruf auch über die im Onlineshop bereitgestellte Funktion „Vertrag widerrufen“ erklären. Diese Funktion ist keine Voraussetzung für die Ausübung des Widerrufsrechts. QUADRO bestätigt dem Verbraucher den Eingang eines über diese Funktion erklärten Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger.

(3) Bestellt ein Verbraucher mehrere Waren, für die jeweils ein eigener Preis ausgewiesen ist, räumt QUADRO ihm innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zusätzlich das Recht ein, den Vertrag nur hinsichtlich einzelner Waren zu widerrufen, soweit diese dem gesetzlichen Widerrufsrecht unterliegen. Bestandteile einer als eine Ware zu einem Gesamtpreis angebotenen Einheit können nur gemeinsam widerrufen werden. § 5 Absätze 4 und 5 bleiben unberührt.

(4) Bei einem Teilwiderruf werden bedingte Rabatte nach § 5 Absatz 4 und die Lieferkosten so neu berechnet, wie sie bei der ursprünglichen Bestellung für die vom Verbraucher behaltenen Waren angefallen wären. Maßgeblich sind die bei Abgabe der Bestellung geltenden Preise, Rabattbedingungen und Lieferkosten. Liefer- und Rücksendekosten zählen nicht zum Warenwert.

(5) Bereits gezahlte Lieferkosten werden bei der Erstattung berücksichtigt. Ergibt die Neuberechnung höhere Lieferkosten, mindert der Unterschiedsbetrag den Erstattungsanspruch. Ergibt sie niedrigere Lieferkosten, erstattet QUADRO den Unterschiedsbetrag. Dieselbe Lieferkostenpauschale wird nicht doppelt berechnet.

(6) Verbraucher tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Dies gilt nicht, soweit QUADRO diese Kosten nach zwingendem Recht oder aufgrund einer ausdrücklichen anderweitigen Vereinbarung zu tragen hat.

(7) QUADRO kann die Rückzahlung verweigern, bis QUADRO die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher nachgewiesen hat, dass er die Waren abgesandt hat. Dies gilt nicht, wenn QUADRO angeboten hat, die Waren abzuholen.

(8) Der Verbraucher hat für einen Wertverlust der Ware Wertersatz zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Wertersatz erfüllt sind.

(9) Die Rücksendung erfolgt an die in der bei Vertragsschluss übermittelten Widerrufsbelehrung angegebene Rücksendeadresse.

(10) Umfasst der Widerruf mindestens eine Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden kann, kann der Verbraucher für sämtliche von diesem Widerruf umfassten Waren den von QUADRO organisierten Rücktransport nutzen. Für diesen Rücktransport trägt der Verbraucher insgesamt 22,95 Euro einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer; darüber hinausgehende Kosten dieses Rücktransports trägt QUADRO. Die Pauschale fällt nur einmal an und gilt unabhängig von der Zahl der abgeholten Pakete. Sendet der Verbraucher einen Teil der Waren selbst zurück und nutzt er für den anderen Teil den von QUADRO organisierten Rücktransport, trägt er sowohl die Kosten seiner eigenen Rücksendung als auch die Pauschale von 22,95 Euro.

(11) Der organisierte Rücktransport nach Absatz 10 wird von der ursprünglichen Lieferanschrift in dem Land angeboten, in das QUADRO die Ware unmittelbar geliefert hat. Für eine andere Abholanschrift kann QUADRO den Rücktransport gesondert anbieten und dem Verbraucher die hierdurch gegenüber einer Abholung an der ursprünglichen Lieferanschrift zusätzlich entstehenden angemessenen Kosten berechnen. Vor Beauftragung wird QUADRO den Verbraucher über solche zusätzlichen Kosten informieren.

(12) Möchte der Verbraucher den organisierten Rücktransport nutzen, teilt er dies QUADRO gesondert per E-Mail mit. Bei einem elektronisch erklärten Widerruf kann er hierfür auf die Eingangsbestätigung antworten. QUADRO beauftragt die Abholung erst, nachdem der Verbraucher die Kosten sowie den Abholtermin bestätigt hat. Die Einhaltung der von QUADRO mitgeteilten angemessenen Verpackungs-, Bereitstellungs- und Abholhinweise ist Voraussetzung für die Durchführung dieses freiwilligen Rücktransportservices, nicht jedoch für die Wirksamkeit des Widerrufs. Vom Verbraucher zu vertretende, tatsächlich entstandene zusätzliche Kosten wegen der Nichtbeachtung dieser Hinweise kann QUADRO nach vorheriger Information berechnen.

(13) Eine Verrechnung der Kosten des organisierten Rücktransports mit dem Erstattungsanspruch erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers. QUADRO kann die Beauftragung des Rücktransports von der vorherigen Zahlung der mitgeteilten Kosten abhängig machen.

(14) Ist im Widerruf keine Ware enthalten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden kann, organisiert QUADRO keinen Rücktransport zu einer Pauschale. Der Verbraucher wählt den Rückversand selbst und trägt dessen unmittelbare Kosten nach Absatz 6.

(15) Rücksendungen aus der Schweiz werden aus zollrechtlichen Gründen nach vorheriger Abstimmung über den Rücksendungsservice von MeinEinkauf.ch abgewickelt. Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht des Empfängers in der Schweiz gegenüber MeinEinkauf.ch und die dafür anfallenden Kosten richten sich nach dessen gesondertem Vertragsverhältnis mit MeinEinkauf.ch. Gesetzliche Rechte wegen mangelhafter Ware und die freiwillige Garantie nach § 10 bleiben unberührt.

§ 9 Gesetzliche Mängelrechte

(1) Für Verbraucher, die selbst Vertragspartner von QUADRO sind, gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich. Bei Lieferungen in die Schweiz stehen die Rechte aus dem Kaufvertrag mit QUADRO der MeinEinkauf GmbH als Käuferin zu. Der Empfänger in der Schweiz kann einen Mangel unmittelbar bei QUADRO melden; die weitere Abwicklung erfolgt in Abstimmung mit MeinEinkauf.ch.

(2) Ist der Kunde Kaufmann und der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.

(3) Gegenüber Unternehmern entscheidet QUADRO zunächst, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware erfolgt.

(4) Ansprüche eines Unternehmers aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware.

(5) Die Verkürzung nach Absatz 4 gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer übernommenen Garantie, für Ansprüche nach den §§ 445a, 445b und 478 BGB, in den Fällen des § 438 Absatz 1 Nummer 1 und 2 BGB, für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 Freiwillige Neun-Jahres-Garantie

(1) Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln gegenüber dem jeweiligen Verkäufer können unabhängig von dieser Garantie unentgeltlich geltend gemacht werden und werden durch sie nicht eingeschränkt.

(2) Garantiegeber ist:

QUADRO DER GROSSBAUKASTEN GmbH
Am Schilfpark 13
21029 Hamburg
Deutschland
E-Mail: info@quadroworld.com

(3) Garantieberechtigt ist der erste Erwerber, der die Ware nicht zum Weiterverkauf, sondern zur eigenen Nutzung oder zur Nutzung durch einen von ihm beschenkten Dritten erwirbt (Ersterwerber), wenn er

a) Verbraucher ist oder

b) eine begünstigte Bildungs- oder Betreuungseinrichtung im Sinne von Absatz 4 ist und die Ware für den eigenen Einsatz erwirbt.

Andere Unternehmer sind nur garantieberechtigt, wenn QUADRO ihnen die Garantie ausdrücklich in Textform zusagt.

(4) Begünstigte Bildungs- oder Betreuungseinrichtungen sind Kindertagesstätten, Kindergärten, Kindertagespflegepersonen, Schulen sowie öffentliche, gemeinnützige oder therapeutische Bildungs-, Betreuungs- oder Fördereinrichtungen, deren überwiegender tatsächlicher Zweck in der Bildung, Betreuung oder Förderung von Kindern liegt und die die Ware hierfür selbst einsetzen. Nicht erfasst sind insbesondere Wiederverkäufer, Vermieter sowie Unternehmen, deren überwiegender Zweck im Zusammenhang mit der Ware im gewerblichen Freizeit-, Unterhaltungs-, Beherbergungs-, Gastronomie-, Veranstaltungs- oder Handelsangebot liegt. Die Rechtsform oder eine werbliche Bezeichnung als Bildungs- oder Betreuungseinrichtung ist allein nicht maßgeblich. QUADRO kann geeignete Nachweise für die Voraussetzungen dieses Absatzes verlangen.

(5) QUADRO gewährt neun Jahre Garantie auf Originalteile aus den Produktgruppen Rohre, Kupplungen, Platten, Schrauben, Schraubenschlüssel und Integralrutsche. Dies gilt auch für Originalteile aus diesen Produktgruppen, die QUADRO als refurbished verkauft. Andere Teile und Produktgruppen sind von der Neun-Jahres-Garantie nicht umfasst, sofern QUADRO nicht ausdrücklich etwas anderes zusagt. Die Garantiezeit beginnt mit der Lieferung an den Ersterwerber.

(6) Für einen Verbraucher nach Absatz 3 Buchstabe a gilt die Garantie auch, wenn die garantierten Teile aufgrund eines individuellen Bestellvorschlags für eine Individualkonstruktion geliefert wurden oder der Verbraucher ein Modell später innerhalb des QUADRO-Systems umbaut. Die Ausschlüsse nach den Absätzen 15 und 16 bleiben unberührt.

(7) Für eine begünstigte Bildungs- oder Betreuungseinrichtung gilt die Garantie ausschließlich für garantierte Teile eines von QUADRO auf quadroshop.com als Standardmodell angebotenen Produkts, wenn dieses mit der von QUADRO vorgegebenen Teilezusammenstellung geliefert und entsprechend dem von QUADRO hierfür vorgegebenen Design und der zugehörigen Aufbauanleitung aufgebaut und verwendet wird. Die Garantie gilt für eine solche Einrichtung nicht, wenn

a) das Modell vor Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden in seinem Design, seiner Teilezusammenstellung oder seinem vorgesehenen Aufbau geändert wird,

b) es auf Grundlage einer QDF-Datei, Zeichnung, Skizze, Stückliste oder sonstigen individuellen Vorgabe des Kunden zusammengestellt wird oder

c) die Einrichtung das gelieferte Standardmodell später abweichend von der vorgegebenen Teilezusammenstellung, dem Design oder der zugehörigen Aufbauanleitung umbaut.

QUADRO kann die Garantie für einen solchen Fall ausdrücklich in Textform zusagen.

(8) Kauft ein nach Absatz 3 garantieberechtigter Ersterwerber ein unverändertes QUADRO-Standardprodukt als Originalware bei einem Wiederverkäufer, steht dies der Garantie nicht entgegen. Hat der Wiederverkäufer aus QUADRO-Teilen dagegen eine eigene Teilekombination oder Konstruktion zusammengestellt, ein Standardprodukt verändert oder die Ware als eigenes Set oder Modell angeboten, gilt die Garantie hierfür nur, wenn QUADRO sie ausdrücklich in Textform zugesagt hat.

(9) Die Garantie gilt für Waren, deren ursprüngliche Lieferanschrift beim Ersterwerber in Deutschland, Österreich, Belgien, den Niederlanden, Frankreich, Luxemburg, Polen, Spanien, Italien oder der Schweiz lag. Bei einer Lieferung über MeinEinkauf.ch gilt der von MeinEinkauf.ch belieferte Empfänger in der Schweiz für diese Garantie als Ersterwerber. Garantieleistungen und die hierfür erforderlichen Standardtransporte werden von und zu Anschriften innerhalb dieser zehn Länder unentgeltlich erbracht. Rücksendungen und Ersatzlieferungen für die Schweiz erfolgen nach vorheriger Abstimmung über MeinEinkauf.ch.

(10) Bei einer ursprünglichen Lieferung an den Ersterwerber in ein anderes Land kann eine nach den übrigen Absätzen bestehende Garantie ebenfalls in Anspruch genommen werden, wenn die Ware aufgrund eines individuellen Bestellvorschlags von QUADRO oder als Originalware über einen Wiederverkäufer geliefert wurde. Dies gilt nicht, wenn für den Erwerb die eigenständigen Garantiebedingungen eines regionalen QUADRO-Onlineshops gelten. Auf eine Garantie nach diesem Absatz findet anstelle von § 14 Absatz 2 das materielle Recht des Staates der ursprünglichen Lieferanschrift unter Ausschluss dessen internationalen Privatrechts Anwendung. Zwingender Verbraucherschutz bleibt unberührt. QUADRO kann dem Garantieberechtigten die erforderlichen Transport-, Ausfuhr-, Einfuhr-, Zoll- und Abwicklungskosten ganz oder teilweise berechnen, soweit dies nach dem dort zwingend anwendbaren Recht zulässig ist. QUADRO teilt die voraussichtlichen Kosten vor Beauftragung einer kostenpflichtigen Transport- oder Abwicklungsleistung mit und kann deren Ausführung von einer vorherigen Kostenbestätigung oder Zahlung abhängig machen.

(11) Ein Garantiefall liegt vor, wenn innerhalb der Garantiezeit bei normaler, bestimmungsgemäßer Nutzung ein Material- oder Herstellungsfehler auftritt, der die Gebrauchsfähigkeit des garantierten Teils beeinträchtigt.

(12) Ein Garantiefall kann über das von QUADRO bereitgestellte Reklamations- oder Garantieformular oder in Textform unmittelbar bei QUADRO geltend gemacht werden. Erforderlich sind ein Kaufnachweis von QUADRO oder dem jeweiligen Wiederverkäufer, eine Beschreibung des Mangels sowie, soweit zumutbar und verfügbar, aussagekräftige Fotos und die Artikelnummer des betroffenen Teils. Empfänger in der Schweiz können den Kauf durch einen Kaufnachweis von MeinEinkauf.ch belegen. QUADRO kann eine Glaubhaftmachung der Ersterwerberstellung oder einer nach Absatz 18 zugelassenen Übertragung, weitere für die Prüfung erforderliche Informationen und eine Untersuchung des betroffenen Teils verlangen.

(13) Im Garantiefall repariert QUADRO das Teil oder ersetzt es nach eigener Wahl durch ein gleiches oder funktional gleichwertiges Teil. Die Garantieleistung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Garantieberechtigten. Ist eine Reparatur oder ein entsprechender Ersatz nicht möglich, erbringt QUADRO eine angemessene gleichwertige Ersatzlösung. Ein Anspruch auf Auszahlung des Kaufpreises entsteht aus der Garantie nicht.

(14) Der Garantieberechtigte muss das beanstandete Teil nach den von QUADRO mitgeteilten Versand- oder Abholhinweisen an QUADRO zurückgeben. QUADRO kann die Rückgabe vor Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen oder nach eigener Wahl vorab Ersatz liefern. Bei einer Ersatzlieferung geht das Eigentum an dem beanstandeten Teil mit Übergabe des Ersatzteils auf QUADRO über. QUADRO kann in Textform auf die Rückgabe verzichten. Für die Transportkosten gelten die Absätze 9 und 10.

(15) Die Garantie gilt nicht, soweit die geltend gemachte Beeinträchtigung verursacht wurde durch gewöhnlichen Verschleiß, rein optische Veränderungen ohne Funktionsbeeinträchtigung, Verlust, fehlerhaften oder unvollständigen Aufbau, zweckwidrige Nutzung, Überlastung, fehlende Aufsicht, technisch unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen, ungeeignete Pflege, Reinigung, Lagerung, Aufstellung oder Untergründe, die Nichtbeachtung von Aufbau-, Gebrauchs- oder Sicherheitshinweisen oder sonstige äußere Einwirkungen.

(16) Die Garantie gilt nicht, soweit die geltend gemachte Beeinträchtigung durch die Verbindung oder Verwendung des garantierten Teils mit einem Teil verursacht wurde, das nicht von QUADRO stammt.

(17) Wird eine Garantieleistung von oder zu einer anderen als der ursprünglichen Lieferanschrift erbracht, kann QUADRO die gegenüber einer Abwicklung an der ursprünglichen Lieferanschrift entstehenden zusätzlichen angemessenen Transport- und Abwicklungskosten berechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. QUADRO informiert den Garantieberechtigten vorab über solche zusätzlichen Kosten.

(18) Die Garantie ist personengebunden und nicht übertragbar. QUADRO kann einer Übertragung bei einer glaubhaft gemachten unentgeltlichen Weitergabe, insbesondere innerhalb der Familie, in Textform zustimmen; ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. Die private Nutzung durch einen bereits beim ursprünglichen Erwerb vorgesehenen Beschenkten nach Absatz 3 Buchstabe a gilt nicht als Übertragung.

(19) Eine Garantieleistung setzt die Garantiezeit nicht neu in Gang und verlängert sie nicht. Für reparierte oder ersetzte Teile gilt die verbleibende Garantiezeit des ursprünglich gelieferten Teils.

(20) QUADRO stellt dem Garantieberechtigten diese Garantiebedingungen spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung. Bei einem Erwerb über einen Wiederverkäufer können die Garantiebedingungen außerdem unter quadroshop.com abgerufen und gespeichert werden.

§ 11 Besondere Bestimmungen für Unternehmer und Wiederverkäufer

(1) Nicht öffentlich zugängliche Angebote, Einkaufspreise, Rabatte, Konditionen, Preislisten, Kalkulationen und sonstige kaufmännische Informationen, die QUADRO einem Unternehmer übermittelt, sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich für die Durchführung der Geschäftsbeziehung verwendet werden. Dies gilt, solange und soweit die Informationen nicht ohne Pflichtverletzung des Unternehmers allgemein bekannt geworden sind. Die Weitergabe an Mitarbeiter und beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater ist zulässig, soweit diese die Informationen für diesen Zweck benötigen. Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen bleiben zulässig; der Unternehmer informiert QUADRO hierüber vorab, soweit dies rechtlich erlaubt und praktisch möglich ist.

(2) Ein Wiederverkäufer darf originalverpackte QUADRO-Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unverändert weiterverkaufen. Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von QUADRO in Textform darf er insbesondere nicht

a) die von QUADRO vorgegebene Teilezusammenstellung eines Standardprodukts verändern,

b) aus QUADRO-Teilen eigene Baukästen, Sets, Modelle oder Konstruktionen zusammenstellen und unter einer eigenen oder abweichenden Produktbezeichnung anbieten oder

c) QUADRO-Waren oder deren Verpackung so verändern, dass der Eindruck eines von QUADRO freigegebenen Produkts oder einer von QUADRO freigegebenen Konstruktion entsteht.

(3) Marken, Produktbezeichnungen, Produktabbildungen, Texte, Aufbauanleitungen, Konstruktionsunterlagen und sonstige Schutzrechte von QUADRO verbleiben bei QUADRO oder dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Unternehmer erhält hieran nur die für den vertragsgemäßen Weiterverkauf unveränderter Originalwaren erforderlichen, nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsbefugnisse. Eine weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung von QUADRO in Textform.

(4) Der Unternehmer darf keine von den Produktunterlagen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer ausdrücklichen Zusage von QUADRO abweichenden Beschaffenheits-, Sicherheits-, Verwendungs- oder Garantieaussagen im Namen von QUADRO abgeben. Eigene Zusagen des Unternehmers binden QUADRO nicht.

(5) Ein Wiederverkäufer darf Kennzeichnungen zur Identifikation oder Rückverfolgbarkeit, Sicherheitsinformationen und Warnhinweise nicht entfernen, verdecken oder verändern. Er sorgt dafür, dass Lagerung und Transport die Sicherheit und Vertragsmäßigkeit der Ware nicht beeinträchtigen, und gibt die von QUADRO bereitgestellten Aufbau-, Gebrauchs-, Sicherheits- und Garantieinformationen spätestens bei Lieferung vollständig und unverändert an den Erwerber weiter. Garantiebedingungen für Verbraucher sind auf dem von QUADRO bereitgestellten dauerhaften Datenträger weiterzugeben.

(6) Der Unternehmer informiert QUADRO unverzüglich über ihm bekannt werdende erhebliche Produktsicherheitsvorfälle, behördliche Maßnahmen, Produktrückrufe sowie geltend gemachte Verletzungen von Schutzrechten Dritter, soweit QUADRO-Waren betroffen sind. Er wirkt im gesetzlich erforderlichen Umfang an Sicherheitsmaßnahmen und Rückrufen mit. Gesetzliche Melde- und Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.

(7) Verletzt der Unternehmer schuldhaft eine Pflicht aus den Absätzen 2 bis 6 und werden deshalb Ansprüche Dritter gegen QUADRO geltend gemacht, stellt der Unternehmer QUADRO von diesen Ansprüchen sowie den erforderlichen angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit die Ansprüche durch seine Pflichtverletzung verursacht wurden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von QUADRO bleiben unberührt.

(8) QUADRO bleibt frei, Unternehmer, Wiederverkäufer und Endkunden unmittelbar oder über Dritte zu beliefern und Vertriebswege, Liefergebiete und Kundenkreise selbst festzulegen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Gebiets-, Kunden- oder Exklusivitätsschutz besteht nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

§ 12 Haftung

(1) QUADRO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von QUADRO auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von QUADRO.

§ 13 Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenforderungen aufrechnen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

§ 14 Vertragssprache, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Streitbeilegung

(1) Vertragssprache ist Deutsch. QUADRO kann den Vertragsschluss ersatzweise in englischer Sprache oder in einer anderen im Bestellablauf angebotenen Sprache ermöglichen. In diesem Fall ist die dort angebotene und vom Kunden gewählte Sprache Vertragssprache.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für die freiwillige Garantie bei einer ursprünglichen Lieferung außerhalb der in § 10 Absatz 9 genannten Länder gilt abweichend § 10 Absatz 10.

(3) Für das gesonderte Vertragsverhältnis eines Empfängers in der Schweiz mit MeinEinkauf.ch gelten die zwischen ihnen vereinbarten Rechtsbedingungen.

(4) Für Verträge mit Unternehmern ist der Sitz von QUADRO Erfüllungsort für sämtliche beiderseitigen Leistungen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand. QUADRO bleibt berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gesetzlich ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(6) QUADRO ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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